Ab sofort können orale Kontrazeptiva („Pille“) bis zum 22. Lebensjahr auf Kassenrezept verordnet werden (bisher galt das nur bis zum 20. Lebensjahr).

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob eine Spirale eine Kassenleistung ist. Eine Spirale ist im Grunde nur bei 16 Jährigen Patientin eine Kassenleistung, da sie eine Liegedauer von 5 Jahren haben und das 22. Lebensjahr nicht überschreiten dürfen.

Informationen hierzu finden Sie auch unter www.profamilia.de und www.familienplanung.de