Seit Januar 2020 bekommen gesetzlich versicherte Frauen ab 35 Jahren zusätzlich zum „Pap“ – Abstrich des Gebärmutterhalses einen „HPV“- Abstrich.
Der Nachweis dieser humanen Papillomviren (HPV) gibt eine Einschätzung darüber, ob ein höheres oder niedrigeres Risiko für die Entwicklung vor Gebärmutterhalskrebs besteht. Unabhängig vom Ergebnis sollten Sie weiter unbedingt JÄHRLICH zur Krebsvorsorge gehen.